Gütezeichen macht Qualifikation sichtbar !
Mit der Reform der Gewerbeordnung und der damit einhergehenden Freigabe der Teilgewerbe (Freigabe: „Modellieren von Fingernägeln“) wurde im Bereich der Gesundheits- und Schönheitsdienstleistungen eine für Kunden weitreichende Änderung bewirkt.
Die Zahl der Betriebe hat sich seit der gewerberechtlichen Freigabe am 18.10.2017 innerhalb nur weniger Monate um ein Siebentel - oder rund 320 Betriebe – erhöht.
Die Qualifikation der neuen Betriebe ist völlig unbekannt !
Daher soll ein freiwilliges Gütezeichen eine bestehende Qualifikation für den Kunden sichtbar machen.
Fachliche Überprüfung
Das nun verfügbare Gütesiegel wird ab sofort an jene Betriebe vergeben, die bereits bis zum Stichtag am 17.10.2017 am Markt tätig waren.
Betriebe, die ihr Gewerbe danach angemeldet haben, erhalten eine Information über die Möglichkeit, dieses Qualitätssiegel zu führen. Jene, die sich dafür entscheiden, werden von der jeweils zuständigen Landesinnung zu einer fachlichen Überprüfung eingeladen, die sowohl praktische wie theoretische Komponenten enthält.
Das Siegel wurde von der Bundesinnung beim Patentamt mit Gültigkeit vom 22.3.2018 eingetragen.
„Unsachgemäße Ausführungen von Modellagen an den Händen können zu großen gesundheitlichen Problemen der Kundinnen und Kunden führen.
Wir wollen, dass die KundInnen heimischer Nagelstudios die Gewissheit haben, dass diese über eine entsprechende berufliche Qualifizierung verfügen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Qualitäts- und Qualifikationsnachweis für die Kunden und für die Betriebe die Möglichkeit ihr Können zu beweisen“